AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für jegliche Verträge, die zwischen der Handelsagentur u. Dienstleistungen Thomas Hasenbein e.K., Heidewinkel 36, 30659 Hannover, Tel. +49 511 999 7862 0, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 120259, USt-Identifikations-Nr.: DE114993003, als Betreiber der Plattform www.jobguardian.de - im Folgenden „Anbieter“ - und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und demjenigen, der über die Plattform www.jobguardian.de die unter § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen anfragt und/oder den Anbieter auf diesem oder anderem Wege mit der Erbringung solcher Leistungen beauftragt (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Angebots des Anbieters im Sinne des § 3 gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter betreibt unter der Plattform www.jobguardian.de eine Agentur zur Beratung von Unternehmen aller Größen und Branchen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern auf zu besetzende Stellen via verschiedener Online-Kanäle. Der Anbieter berät insbesondere zu Design, Inhalt, Sprache und Wahl des Kanals aus den gängigsten Online-Jobbörsen, Metasuchmaschinen und Social Media Plattformen, schaltet die durch den Kunden freigegebenen Anzeigen nach der abgestimmten Kanalauswahl und überprüft und optimiert die geschalteten Anzeigen während der jeweiligen Laufzeit. Die Beratungsleistungen beinhalten insbesondere eine zielgruppenorientierte Ansprache potentieller Bewerber sowie die sprachliche Gestaltung im Hinblick auf rechtliche Risiken hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG); eine Beratung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich sonstiger Vorschriften unternimmt der Anbieter nicht. Der Anbieter schuldet unter keinen Umständen die erfolgreiche Vermittlung von geeigneten Bewerbern.
(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach einem individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausgehandelten Vertrag. Dieser kann beispielsweise in der Beratung zu einer oder mehreren konkreten Anzeigen einschließlich deren Veröffentlichung („Einzelvertrag“) oder in der Beratung zu einer festgelegten Anzahl von nicht näher konkretisierten Anzeigen einschließlich deren Veröffentlichung innerhalb eines festgelegten Zeitraums („Rahmenvertrag“) bestehen.
(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die auf der Plattform www.jobguardian.de dargestellten und beworbenen Leistungen des Anbieters verstehen sich als unverbindliche Leistungsbeschreibungen.
(2) Der Kunde kann über die auf der in Abs. 1 dieser Vorschrift genannten Plattform eröffneten Kommunikationsmittel Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen, der daraufhin entsprechend den Wünschen des Kunden ein kundenspezifisches Angebot erstellen wird, welches sich ausschließlich an den anfragenden Kunden richtet.
(3) Der Kunde kann das auf die in Abs. 2 genannte Art und Weise ihm gegenüber abgegebene Angebot in Textform innerhalb einer im individuellen Angebot durch den Anbieter konkretisierten Frist annehmen. Mit der Annahmeerklärung des Kunden kommt der Vertrag zu den durch das Angebot unter Einbeziehung dieser AGB definierten Bedingungen zustande und der Anbieter wird vorbehaltlich anderer Regelung im Vertrag mit der Leistungserbringung beginnen. Eine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, gemäß den Erfordernissen der durch den Anbieter individuell geschuldeten Leistung, dem Anbieter rechtzeitig jegliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter zur Gestaltung der jeweiligen Stellenanzeige für erforderlich oder zweckdienlich erachtet. Dies umfasst insbesondere ist allerdings nicht beschränkt auf eine branchenübliche Beschreibung der zu besetzenden Stelle, mit allen für die Schaltung einer Anzeige bei den ausgewählten Portalen notwendigen Detailinformationen, editierbare Bildmaterialien und Unternehmenslogos. Digital zur Verfügung zu stellende Inhalte sind in einem gängigen Format zu übermitteln. Verletzt der Kunde die Mitwirkungspflichten verlängert sich der Zeitraum der Leistungserbringung durch den Anbieter entsprechend der durch den Kunden bedingten Verzögerung.
(2) Der Anbieter wird vor der Freischaltung einer Anzeige zur allgemeinen Einsehbarkeit dem Kunden durch die Zurverfügungstellung eines Vorschau-Links oder auf anderem Wege die Möglichkeit geben, die dortigen Angaben selbst auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Freischaltung einer Anzeige wird nicht vor einer Freigabe durch den Kunden erfolgen. Jedoch gilt die Freigabe als erteilt, wenn der Kunde der im vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellten Anzeige nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen widerspricht. Mit der Freigabe, ausdrücklich oder durch Ablauf der Beanstandungsfrist des vorstehenden Satzes, genehmigt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß.
§ 5 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Der Anbieter wird durch den Kunden übermittelte Informationen nicht auf deren Richtigkeit überprüfen und übernimmt für diese keinerlei Haftung. Der Anbieter wird vor der Freischaltung einer Anzeige zur allgemeinen Einsehbarkeit dem Kunden durch die Zurverfügungstellung nach Maßgabe des § 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit geben, die dortigen Angaben selbst auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus der Unrichtigkeit der durch den Kunden übermittelten Informationen entstehen, freizustellen.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Eignung oder Qualifikation potentieller Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle.
(6) Die Parteien stimmen darin überein, dass der Anbieter keine Einflussmöglichkeit auf die durchgehende Verfügbarkeit von Leistungen von Drittanbietern wie beispielsweise Online-Jobportalen allgemein oder spezifisch für den Anbieter hat. Die Leistungserbringung steht insofern unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Leistungen von Drittanbietern für den Anbieter. Der Anbieter haftet nicht für aus der Nichtverfügbarkeit derartiger Drittleistungen erwachsende Leistungshindernisse oder –verzögerungen, es sei denn, dass er diese vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Der Anbieter teilt dem Kunden jedoch derartige Leistungshindernisse oder –verzögerungen unverzüglich mit. Die vorstehenden Sätze gelten entsprechend im Fall höherer Gewalt.
§ 6 Unterbeauftragung
Der Anbieter behält sich die Möglichkeit vor, einzelne oder alle der vereinbarten Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, auch ohne dies gegenüber dem Kunden offenzulegen. Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung der zur Erfüllung des Unterauftrages durch den Unterauftragnehmer erforderlichen Informationen, wie in § 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, einverstanden.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
(1) Eine Rechnungsstellung kann durch den Anbieter erfolgen, sobald die Anzeige auf den im Rahmen der Beratung ausgewählten Kanälen geschaltet ist.
(2) Die Zahlung hat ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Rechnung beim Kunden zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gerät der Kunde mit deren Ablauf ohne weitere Mahnung in Verzug.
(3) Der Kunde kann gegen ihn bestehenden Ansprüchen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Urheber-, Marken- und sonstige Rechte an Ergebnissen der Leistungserbringung
(1) Mit Vertragsschluss räumt der Kunde dem Anbieter zum Zwecke der Leistungserbringung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an allen zur Leistungserbringung gemäß dem individuellen Angebot erforderlichen Inhalten, insbesondere Urheber- und Markenrechte an Worten, Texten, Bildern, Logos und Designs, ein. Der Kunde versichert, dass er zur Einräumung dieser Nutzungsrechte befugt ist. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen aus jeglicher tatsächlichen oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
(2) Der Kunde versichert, dass sämtliche, von ihm übersandten Inhalte, Texte, Bilder, Logos oder sonstigen bereitgestellten Informationen nicht die Rechte Dritter berühren. Abs. 1 Satz 3 dieser Vorschrift gilt entsprechend.
(3) Der Anbieter erwirbt sämtliche Rechte an den im Rahmen der Leistungserbringung erarbeiteten Ergebnissen zur alleinigen Inhaberschaft. Dies gilt unbeschadet bereits bestehender Rechte des Kunden oder Dritten an zur Leistungserbringung übermittelten Informationen. Sollte der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung Vorarbeiten erbringen, an deren Ergebnissen ihm zwingend die Rechte zustehen, räumt er dem Anbieter an den Ergebnissen dieser Vorarbeiten ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen der Leistungserbringung wird dem Kunden nicht eingeräumt. Insbesondere ist es diesem untersagt, die Ergebnisse der Leistungserbringung bspw. Anzeigetexte oder Designs selbsttätig zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Sollte der Kunde nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ein Interesse daran äußern, die durch den Anbieter erarbeiteten Ergebnisse selbsttätig zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, werden die Parteien eine Vereinbarung hierzu treffen, die insbesondere eine angemessene Vergütung des Anbieters und Rechteinhabers für die Einräumung eines Nutzungsrechtes an den Ergebnissen beinhaltet.
§ 9 Kündigung
(1) Einzelaufträge können durch den Kunden durch Mitteilung in Textform gekündigt werden. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, kann der Anbieter als pauschale Vergütung einen Betrag in Höhe von EUR 295,00 verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer höheren Aufwandsersparnis unbenommen.
(2) Für Einzelaufträge ist das Kündigungsrecht des Kunden ausgeschlossen, sobald die Anzeige durch den Anbieter und für diesen unwiderruflich zur Schaltung einem oder mehreren Betreibern eines oder mehrerer der im Rahmen der Beratung ausgewählten Kanäle zur Schaltung zugeleitet worden ist.
(2) Für Rahmenverträge ist das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt. Als ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Anbieter ist es insbesondere anzusehen, wenn der Kunde vom Anbieter verlangt, im Rahmen der Leistungserbringung bewusst unwahre Angaben zu machen, sitten- oder gesetzeswidrige Zwecke zu verfolgen oder den Kunden hierbei zu unterstützen, oder eine Leistung verlangt, deren Erbringung die Rechte Dritter verletzen würde.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.